epta-Empfehlungsprogramm – Prämie für Ihre Weiterempfehlung

Empfehlungsprogramm

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Sie kennen jemanden, für den epta der richtige IT-Partner wäre? Jede angenommene Empfehlung bekommt eine Apple-Prämie im Wert von bis zu 949 € — unabhängig vom Auftragsvolumen. Einfach, fair, transparent.

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Formular in 2 Minuten

🎁 Ihre Prämie, Ihre Wahl
AirPods, Watch oder iPhone

📄 Klare Bedingungen
30 Tage bis Auszahlung

Drei Prämien — gestaffelt nach Empfehlungen

Jede Empfehlung wird belohnt

Jede von uns angenommene Empfehlung wird belohnt — unabhängig vom späteren Auftragswert. Je öfter Sie empfehlen, desto höherwertig die Prämie. Alle Geräte sind fabrikneu und werden über Apple Deutschland bezogen.

AirPods Pro 3 – Prämie im epta-Empfehlungsprogramm

1. Empfehlung

AirPods Pro 3

249 €

Ihre erste angenommene Empfehlung — völlig unabhängig vom späteren Auftragsvolumen. Sobald wir den Kontakt aufnehmen, geht die Prämie raus.

Apple Watch Series 11 Cellular – Prämie im epta-Empfehlungsprogramm

2. Empfehlung

Apple Watch Series 11 Cellular

599 €

Ihre zweite angenommene Empfehlung innerhalb von 12 Monaten. Das Dankeschön für Ihr wiederholtes Vertrauen.

iPhone 17 – Prämie im epta-Empfehlungsprogramm

3. Empfehlung

iPhone 17

949 €

Ihre dritte angenommene Empfehlung innerhalb von 12 Monaten. Weil Sie zu unseren besten Empfehler:innen gehören.

Die angegebenen Preise sind unverbindliche Apple-Straßenpreise zum Zeitpunkt der Auszahlung. Alternativ ist eine Geldauszahlung in gleicher Höhe möglich.

In vier Schritten zur Prämie

So einfach läuft das ab

Schritt 1: Empfehlungsformular ausfüllen

SCHRITT 1

Formular ausfüllen

Ihr Name, der Kontakt der Person die Sie empfehlen, kurzer Hintergrund-Satz. In unter 2 Minuten erledigt.

Schritt 2: epta nimmt Kontakt auf

SCHRITT 2

Wir übernehmen

Wir melden uns beim Kontakt — professionell, keine Kaltakquise. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schritt 3: Sie bleiben informiert

SCHRITT 3

Sie bleiben informiert

Sie bekommen Bescheid, sobald das Erstgespräch stattgefunden hat und sobald der Vertrag unterschrieben ist.

Schritt 4: Prämie ausgezahlt

SCHRITT 4

Prämie ausgezahlt

Innerhalb von 30 Tagen nach Annahme Ihrer Empfehlung geht Ihre Apple-Prämie oder die Geldauszahlung raus.

Warum Empfehler uns vertrauen

30 Tage

bis zur Auszahlung nach Annahme der Empfehlung

100 %

originalversiegelte Apple-Geräte direkt aus Deutschland

0 €

Aufwand für Sie — wir übernehmen die Beratung komplett

Ihre Empfehlung

Wer soll von epta hören?

Sagen Sie uns, wer und warum. Wir melden uns mit einem passenden Aufhänger — und halten Sie auf dem Laufenden, bis die Prämie unterwegs ist.

Schritt 1

Ihre Daten

Damit wir Sie über den Status informieren und die Prämie abwickeln können.

Schritt 2

Wen empfehlen Sie?

Die Person oder das Unternehmen, das Sie uns empfehlen möchten.

Name der Person, die wir ansprechen sollen (falls bekannt).

Mindestens eine Kontaktmöglichkeit — so nehmen wir Verbindung auf.

Optional — hilft uns, mit dem richtigen Aufhänger ins Gespräch zu gehen.

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

Wer darf eine Empfehlung abgeben?

Jede Person, die Kontakt zu einem potenziellen Geschäftskunden von epta hat — also typischerweise Inhaber:innen, Geschäftsführer:innen, IT-Verantwortliche oder deren persönliches Netzwerk. Ausgenommen sind Mitarbeitende der epta IT Solutions GmbH und deren nahe Angehörige.

Wann gilt eine Empfehlung als angenommen?

Sobald wir nach Prüfung der Empfehlung entscheiden, das Gespräch mit dem Kontakt aufzunehmen. Maßgeblich ist nicht der spätere Auftragswert — bereits die angenommene Kontaktaufnahme löst die Prämie aus. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald wir die Empfehlung angenommen haben.

Kann ich jemanden empfehlen, der schon mit epta Kontakt hatte?

Nein. Wenn der empfohlene Kontakt in den letzten 12 Monaten bereits ein aktives Angebot oder Erstgespräch mit epta hatte, gilt die Empfehlung nicht als neu. Bei Unsicherheit fragen Sie uns bitte vorab an.

Was passiert mit den Daten der empfohlenen Person?

Wir nehmen mit dem Kontakt offen und transparent Verbindung auf — mit dem Hinweis, dass Sie die Empfehlung ausgesprochen haben. Kein Kaltakquise-Framing, keine versteckten Maßnahmen. Falls gewünscht, kann die Kontaktaufnahme auf Wunsch anonym erfolgen (Sie entscheiden das im Formular). Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Muss ich die Prämie versteuern?

Grundsätzlich sind Sachprämien geldwerte Vorteile. Ab einer Freigrenze von 50 € (§ 8 Abs. 2 EStG) können sie einkommensteuerpflichtig werden. Auf Wunsch übernehmen wir die Pauschalbesteuerung gemäß § 37b EStG (30 % + SolZ + ggf. KiSt) — dann ist die Prämie für Sie netto. Bitte kontaktieren Sie uns vor Auszahlung, wenn Sie das wünschen.

Das Kleingedruckte — transparent offen gelegt

Vollständige Teilnahmebedingungen
  • Teilnahmeberechtigt sind Geschäftskunden und IT-Entscheider:innen sowie deren persönliches Netzwerk. Kein Alter-, Branchen- oder Wohnort-Filter.
  • Eine Prämie wird gewährt, sobald epta die Empfehlung prüft und entscheidet, den Kontakt zu kontaktieren. Der spätere Auftragswert ist dafür unerheblich. Staffelung pro Empfehler:in innerhalb von 12 Monaten: 1. angenommene Empfehlung = AirPods Pro 3. 2. angenommene Empfehlung = Apple Watch Series 11 Cellular. 3. angenommene Empfehlung = iPhone 17.
  • Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Annahme der Empfehlung durch epta.
  • Die Entscheidung über die Annahme einer Empfehlung liegt im Ermessen von epta. Mehrfach-Empfehlungen desselben Kontakts sind ausgeschlossen.
  • Bereits laufende oder in den letzten 12 Monaten aktive Gesprächskontakte von epta sind ausgeschlossen.
  • Mitarbeitende der epta IT Solutions GmbH sowie ihnen nahestehende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die epta IT Solutions GmbH behält sich vor, das Programm oder einzelne Prämien jederzeit anzupassen oder einzustellen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.
  • Alternativ zur Apple-Sachprämie kann eine Geldauszahlung in gleicher Höhe vereinbart werden.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Steuerlicher Hinweis

Sachprämien gelten steuerrechtlich als geldwerter Vorteil. Gemäß § 37b EStG bzw. § 8 Abs. 2 EStG können Prämien ab einer Freigrenze von 50 € pro Monat einkommensteuerpflichtig sein. Sie sind selbst für eine ggf. erforderliche Versteuerung verantwortlich. Auf Wunsch übernimmt die epta IT Solutions GmbH die Pauschalbesteuerung gemäß § 37b EStG (30 % zzgl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) — bitte teilen Sie uns das vor Auszahlung mit, damit wir die Prämie entsprechend für Sie netto vereinbaren können.

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